sagen:graessepreussenii620
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| + | ====== Hexen zu Hammerstein und Pagdanzig ====== | ||
| + | S. Preuß. Prov.-Blätter Bd. II. S. 132 etc. 108. | ||
| + | Zu Hammerstein im Jahre 1603 sind acht Personen, drei Männer und fünf Weiber, der Hexerei wegen angeklagt und sämmtlich verbrannt worden. Eine jede dieser Personen besaß einen bösen Geist in der Gestalt eines fahlen Eichhörnchens (Viferitze genannt) oder schwarzen Hündchens. Derselbe saß gewöhnlich im Kumm in der Stube, zuweilen auch in einer kleinen Lischke oder im Spinde. Sie hießen Firlei, Luzifer, Chim((So hieß auch der Geist der Sidonia v. Borck.)), Klaus, Florjes, Dribelke. Sie brachten ihren Herrn gewöhnlich täglich einen Groschen, außerdem öfter noch Geld, Korn, Fleisch, Brod, Milch und Käse. Diese mußten sie dafür aber auch täglich mit Milch, Fleisch, Bier, jungen Hühnern, Semmel, zuweilen auch mit Abendmahloblaten füttern, mit ihnen buhlen und auf dem Blocksberg mit ihnen tanzen. Solche Geister konnten verschenkt, gekauft und verkauft werden; der Preis war billig, 10 Groschen bis 1 Thaler. Gewöhnlich erhielt man sie in einem Dunk Hede, in einer Lischke und einmal sogar als Brautschatz. Eine der Angeklagten besaß mehrere Geister und hatte drei davon den Andern verkauft. Auf Befehl ihrer Gebieter zerstoßen, beschädigen und tödten diese Geister Menschen und Vieh. Soll Jemand gelinde wegkommen, so fliegen sie ihm an die Füße und machen ihn lahm. Auch geschieht Aehnliches ihren Gebietern, welchen sie, wenn sie böse auf sie[592] werden, einen Stoß geben, so daß sie nachher stets hinken müssen. Auch verderben sie den Leuten das Bier. Die Angeklagten waren geständig, Galgenketten, | ||
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| + | Am 9. Juni des Jahres 1694 ward zu Pagdanzig Metz Damers Weib zum Feuertod verurtheilt, | ||
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