sagen:graessepreussen349
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| und Keferstein, Ueber die Halloren. Halle 1843 in 8°. S. 7 etc. | und Keferstein, Ueber die Halloren. Halle 1843 in 8°. S. 7 etc. | ||
| - | In alter Zeit standen dort, wo nun die Stadt Halle gebaut ist, nur 96 Hütten aus Stroh und Holz, und in diesen wohnten die ältesten Halloren und sotten ihr Salz. Sie waren adeligen Geschlechtes und aus jener Zeit stammt noch das adlige Wappen, welches beim Pfingstbier vor dem Zuge der Halloren hergetragen wird. Die Salzwerke zu Halle aber sind gar alt, denn 6 Monate vor Christi Geburt schon ward von den Wenden der hiesige Salzquell entdeckt, sie gruben den Gutjahr-Brunnen (der später diesen Namen bekam, weil er in dem guten Jahre abgeteuft ward, wo Christus geboren ist), legten nun 20 Salzkothe an und nannten den Ort Dobrebora. Im Jahre 735 überzog der fränkische Hausmeier Karl Martel die Sachsen und Wenden mit Krieg, um das Christenthum einzuführen, | + | In alter Zeit standen dort, wo nun die [[geo: |
| Im Jahre 803 wurde der Meteritzbrunnen gegraben, wozu das Geld ein Mädchen gab, welche es mit ihrem Leibe verdient hatte. Der Hackenborn ist erst später im Jahre 884 von einem Ritter von Hacken gegraben worden. | Im Jahre 803 wurde der Meteritzbrunnen gegraben, wozu das Geld ein Mädchen gab, welche es mit ihrem Leibe verdient hatte. Der Hackenborn ist erst später im Jahre 884 von einem Ritter von Hacken gegraben worden. | ||
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| So han wir morne Silber und Gold.«\\ | So han wir morne Silber und Gold.«\\ | ||
| - | »Nun so baut in Gottes Namen mit Wasser und Holz«, rief der Bischof, »und es leuchte Euch Sonne, Mond und Sterne«. Und zum Andenken an jenen Ausspruch stehen noch jetzt im Wappen der Stadt Halle Sonne, Mond und Sterne. Ein Jahr darauf kam der Bischof wieder des Weges und nun sah er die schöne Stadt Halle an der Stelle jener Hütten stehen und die Halloren eilten ihm entgegen und dankten ihm fußfällig, | + | »Nun so baut in Gottes Namen mit Wasser und Holz«, rief der Bischof, »und es leuchte Euch Sonne, Mond und Sterne«. Und zum Andenken an jenen Ausspruch stehen noch jetzt im Wappen der Stadt Halle Sonne, Mond und Sterne. Ein Jahr darauf kam der Bischof wieder des Weges und nun sah er die schöne Stadt Halle an der Stelle jener Hütten stehen und die Halloren eilten ihm entgegen und dankten ihm fußfällig, |
| Der Sage nach wäre nun unter den Rechten, welche die Halloren von Karl dem Großen empfangen, das größte das gewesen, daß sie selbst Gericht halten und über Tod und Leben entscheiden durften. Zum Zeichen dafür habe er ihnen den Roland in ihre Stadt gestellt, der noch jetzt auf dem Markte zu Halle steht. Auch erlaubte er der Brüderschaft, | Der Sage nach wäre nun unter den Rechten, welche die Halloren von Karl dem Großen empfangen, das größte das gewesen, daß sie selbst Gericht halten und über Tod und Leben entscheiden durften. Zum Zeichen dafür habe er ihnen den Roland in ihre Stadt gestellt, der noch jetzt auf dem Markte zu Halle steht. Auch erlaubte er der Brüderschaft, | ||
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| Bei der Huldigung eines neuen Landesherrn ziehen die Halloren mit fliegenden Fahnen auf den Markt, kommt nun der neue Landesherr geritten und ist vor dem Rathhause abgestiegen, | Bei der Huldigung eines neuen Landesherrn ziehen die Halloren mit fliegenden Fahnen auf den Markt, kommt nun der neue Landesherr geritten und ist vor dem Rathhause abgestiegen, | ||
| - | Die noch jetzt den Halloren zuständigen Privilegien sind aber: 1) daß das Salzsieden durch sie allein geschieht; 2) daß sie zur Huldigung eine Fahne bekommen und mit dem landesherrlichen Pferde die Salzbrunnen bereiten; 3) daß sie vom Amte Giebichenstein den sogenannten Bischofsthaler und ein Gewisses an Bier, Brod, Mehl, Holz und Backgeld erhalten; 4) daß sie in gewissen Distrikten den Fisch- und Vogelfang haben (früher kam hiezu das Feilhalten gewisser Waaren und Fleischwerks, | + | Die noch jetzt den Halloren zuständigen Privilegien sind aber: 1) daß das Salzsieden durch sie allein geschieht; 2) daß sie zur Huldigung eine Fahne bekommen und mit dem landesherrlichen Pferde die Salzbrunnen bereiten; 3) daß sie vom Amte Giebichenstein den sogenannten Bischofsthaler und ein Gewisses an Bier, Brod, Mehl, Holz und Backgeld erhalten; 4) daß sie in gewissen Distrikten den Fisch- und Vogelfang haben (früher kam hiezu das Feilhalten gewisser Waaren und Fleischwerks, |
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