sagen:dsbb0280
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| + | ====== Die drei Auflagen ====== | ||
| + | Über die Stadt Osnabrück war ein Graf von Tecklenburg als Kirchenvogt gesetzt mit allerlei Rechten. Eines davon war, daß die Metzger sich von ihm mußten ihre Taxe setzen lassen. Diese Taxe brachte stets ein kleiner Burgzwerg auf einem Esel herunter in die Stadt, und ehe er mit der Taxe da war, durften die Metzger kein Lot Fleisch verkaufen, was ihnen stets sehr störend war, denn wenn die Käufer vom Markte hinweg waren, konnten die Metzger ihr Fleisch selbst essen. Vergebens bedrohten sie den Burgzwerg, wenn er sich nicht besser eile, und endlich, als seines Zögerns kein Ende wurde, so griffen sie ihn und zerhackten ihn und legten die Stücke in des Esels Tragkörbe und ließen diesen allein hinauf zur Tecklenburg treiben. Schrecklich war der Zorn des Grafen, er befehdete die Stadt, tat ihr allen Tort an und quälte sie so lange, bis sie um Gnade bat. Der Graf von Tecklenburg aber hatte nicht Willens, Gnade zu üben, sondern sprach höhnend, er wolle Gnade üben gegen das verräterische Osnabrück, wenn die Stadt binnen Jahresfrist zwei Scheffel Wiefelinghöfer einliefere, welches kleine Silberheller waren, die ein früherer Bischof aus dem Geschlechte der Grafen von Weckelinghofen hatte prägen lassen, und die man nur noch selten sah, sodann zwei blaue Windhunde und zwei Rosenstöcke ohne Dornen. Da war guter Rat sehr teuer, diese drei Auflagen zu erlegen. Weit und breit wurden Boten umhergesandt, | ||
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