Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


sagen:die_heilige_kunigund

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
sagen:die_heilige_kunigund [2019/12/20 12:09] ewuschsagen:die_heilige_kunigund [2023/11/02 15:49] (aktuell) – gelöscht ewusch
Zeile 1: Zeile 1:
-====== Die heilige Kunigund ====== 
-{{ https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/5b/Corvey_Deckengemaelde.JPG/1920px-Corvey_Deckengemaelde.JPG?400x200}} 
-Kaiser Heinrich II. und Kunigund, die blieben beide unbefleckt bis an ihren Tod. Der Teufel wollte sie da unehren, daß sie der Kaiser zieh von eines Herzogen wegen, mit dem sollte sie in Ungebühr stehen. Die Fraue bot dafür ihr Recht, dazu kam manich Bischöfe und Fürsten. Da wurden sieben glühende Eisenschaaren gelegt, die sollte die Fraue treten.  
  
-Sie hub auf ihre Hände zu Gott, und sprach: „Gott du weißt wohl allein meine Unschuld; ledige mich von dieser Noth, als du thätest der guten Susannen von der ungerechten Bezeugniß!" Sie trat die Schaar kecklich und sprach „sieh Kaiser, so schuldig ich deiner bin, bin ich aller Männer.“ Da ward die Fraue gereinigt mit großen Ehren.  
- 
-Der König fiel ihr zu Füßen, und die Herren alle. 
- 
-//Quelle: Brüder Grimm, Deutsche Sagen, Band 2, S. 73, 1818// 
- 
-//Anmerkung: Heinrich II. 1146, mehr als hundert Jahre nach seinem Tod heiliggesprochen, soll es, so die Legende, nicht ertragen haben, dass nicht auch seine Frau verehrt wurde. Der Legende nach war Kunigunde, um in einem Gottesurteil ihre Unschuld bezüglich einer Anschuldigung wegen Ehebruchs zu beweisen, über glühende Pflugscharen (oder über glühende Kohlen) gelaufen und unverletzt geblieben. Dies wurde als Zeichen ihrer Keuschheit und Heiligkeit angesehen. Quelle: [[https://de.wikipedia.org/wiki/Kunigunde_von_Luxemburg|Wikipedia]]// 
- 
-{{tag>sagen deutsch vip 1100}} 
sagen/die_heilige_kunigund.1576840158.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)