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sagen:die_bierglocke_zu_zittau

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-====== Die Bierglocke zu Zittau ====== 
  
-    Curiosa Sax. 1733. S. 184. 
- 
-Früher ward zu [[geo:Zittau]] allabendlich um 9 Uhr die sogenannte Bierglocke angezogen, welche das Recht hatte, daß sich ein Jeder, er mochte sein, wer er wolle, nach Hause aus den [[typ:wirtshaus|Bier- und Schenkhäusern]] begeben mußte, wurde aber Jemand von den herumgehenden Circulmeistern noch darin angetroffen, so ward er sogleich in Arrest geführt und kam nicht eher los, bis er nebst dem [[typ:Stockgeld]] 12 gute [[typ:Groschen]] Strafe erlegt hatte, der [[typ:gastwirt|Wirth]] aber, der ihn nach gehörter Bierglocke noch sitzen ließ, hatte allemal noch ein neues Schock Strafe zu zahlen 
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-//Quelle: Johann Georg Theodor Grässe, Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 209, Zweite verbesserte und vermehrte Auflage, 1874 [[https://de.wikisource.org/wiki/Die_Bierglocke_zu_Zittau|de.wikisource.org]]// 
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-{{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen2 sachsen curiosasaxonica zittau glocke erziehung wirtshaus stockgeld groschen gastwirt}} 
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