sagen:der_alraun
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| - | Der Alraun. | ||
| - | Simplicissimi Galgen-Männlein. Im dritten Theil. | ||
| - | Israel Fronschmidt vom Galgen-Männlein. | ||
| - | Rollenhagen’s Indian. Reisen. Magdeb. 1605. S. 271. 272. | ||
| - | Bräuner’s Curiosit. S. 226–235. | ||
| - | Prätorius Weltbeschr. II. 215. 216. Weihnachtsfr. 155. 156. | ||
| - | Harsdörfer’s Mordgeschichten Nr. 45. S. 151. | ||
| - | Chr. Gotfr. Roth. diss. de imagunculis Germanor. magicis, quas Alraunas vocant Helmst. 1737. 8. | ||
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| - | Es ist Sage, daß, wenn ein Erb-Dieb, dem das Stehlen durch Herkunft aus einem Diebs-Geschlecht angeboren ist, oder dessen Mutter, als sie mit ihm schwanger ging, gestolen, wenigstens groß Gelüsten dazu gehabt, (nach andern, wenn er zwar ein unschuldiger Mensch, in der Tortur aber sich für einen Dieb bekennt) und der ein reiner Jüngling ist, gehenkt wird und das Wasser läßt (aut sperma in terram effundit), so wächst an dem Ort der Alraun oder das Galgen-Männlein. Oben hat er breite Blätter und gelbe Blumen. Bei der Ausgrabung desselben ist große Gefahr, denn wenn er herausgerissen wird, ächzt, heult und schreit er so entsetzlich, | ||
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| - | Wenn der Besitzer des Galgen-Männleins stirbt, so erbt es der jüngste Sohn, muß aber dem Vater ein Stück Brot und ein Stück Geld in den Sarg legen [137] und mit begraben lassen. Stirbt der Erbe vor dem Vater, so fällt es dem ältesten Sohn anheim, aber der jüngste muß eben so schon mit Brot und Geld begraben werden. | ||
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| - | Autor: Brüder Grimm | ||
| - | Titel: Der Alraun | ||
| - | aus: Deutsche Sagen, Band 1, S. 135–137 | ||
| - | Auflage: 1. Auflage | ||
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sagen/der_alraun.1580070809.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)
