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sagen:220_die_bestraften_sabbatschaender

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-====== Die bestraften Sabbatschänder ====== 
  
-    Misander, Delic. Hist. S. 388. 
- 
-Nicht weit von der [[region:landmeissen|Meißnischen]] Grenze ist es geschehen, daß ein Amtmann seinen Bauern erlaubte, am Sonntag zu boseln ([[typ:kegeln]]) und mit [[typ:Würfel]] um einen [[typ:ochse|Ochsen]] zu werfen. Es wurden aber auf diesem Spielplatze in kurzer Zeit zwei Bauern erstochen. Der Amtmann aber ward selbst krank und lag hart danieder und konnte doch an keinem Sonntag ersterben.  
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-Dieser Amtmann soll nun das Sprichwort geführt haben: Wenn man am Sonntag Vormittags das Wort hört, kann darnach nichts Sündliches oder Hinterliches sein. Der Pfarrer Martinus sprach: es steht geschrieben, Du sollst den ganzen Tag heiligen, darauf der Schösser [[typ:spott|spöttisch]] geantwortet: es steht freilich geschrieben, doch steht noch mehr geschrieben und wird nicht gehalten; ist solch Spiel unrecht am [[zeit:Sabbat]], so gebe Gott, daß ich keins mehr erlebe. Er hat aber auch keins mehr erlebt, sondern starb zuvor dahin. 
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-//Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 1. Schönfeld, Dresden 1874,  [[https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_I_196.jpg&oldid=-|Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource (Version vom 1.8.2018)]]// 
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-{{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen1 landmeissen kegeln würfel ochse pfarrer sabbat spott}} 
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