lex:urfehde
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| + | ====== Urfehde ====== | ||
| + | Die Urfehde (auch Urphed, Urphede, Urpfedt, Unfehde) war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. | ||
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| + | War ein Rechtsbrecher durch eine Fehde zu einer Sühnevereinbarung gegenüber dem Geschädigten, | ||
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