lex:grenzjaeger
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| lex:grenzjaeger [2023/06/01 08:46] – angelegt ewusch | lex:grenzjaeger [2025/01/30 17:45] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| + | ====== Grenzjäger ====== | ||
| + | Ein Grenzjäger ist ein mit der Sicherung der staatlichen Außengrenze befasster, militärisch bewaffneter Beamter. | ||
| + | Der an den der Staatsgrenzen oder im unmittelbaren Hinterland tätige Grenzjäger beaufsichtigt die Grenze, so dass verbotene oder mit Zoll belegte Waren nicht unverzollt eingeführt werden. | ||
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| + | Früher wurde diese Tätigkeit von Wehrbauern wahrgenommen, | ||
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